Nachdem es kurzzeitig abweichende Regelungen gab, gilt nun laut Sensorischer Behörde Folgendes:
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler oder werden diesen gleichgestellt und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.