Ab Montag, 19. April, werden zwei Antigen-Selbst-Schnelltests pro Woche für alle Schüler verpflichtend. Die Einwilligung, die die Eltern bereits vor den Osterferien erteilt haben, sind weiter gültig. Alternativ kann auch ein zu Hause durchgeführter Test vorgelegt werden.
Die Klassenlehrer bzw. Tutoren organisieren die Durchführung der Test und beantworten alle weiterführenden Fragen.
Schüler, die nicht an den Selbst-Schnelltests teilnehmen oder keinen negativen Coronatest vorlegen können, dürfen das Schulgebäude nicht betreten. Sie erhalten verpflichtende Aufgaben über Iserv.
Bei Klassenarbeiten, Klausuren und schriftlichen Abschlussprüfungen gilt das Zutrittsverbot nicht; alle Schüler schreiben alle Klassenarbeiten also in der Schule.
Schüler, die montags oder dienstags den Schnelltest verpassen (Krankheit, Verspätung usw.) müssen sich bei der Rückkehr in die Schule umgehend im Sekretariat melden.
Hier weitere Hinweise der Bildungsbehörde: Testpflicht an Bremer Schulen_09_04_21
Hier die Einverständniserklärung: Schnelltest Einverständniserklärung3